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Verpackungsprodukte GmbH | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Initiative ProStretch
Gegründet wurde die Initiative um dem Betrug bei Folien (Reduzierung der Dicke, Lauflänge und Breite) entgegen zu wirken und faire Lieferungen zu garantieren. Die Mitglieder der Initiative möchten erreichen, dass PE-Stretchfolien nach festen Vorgaben produziert werden. Sie haben sich verpflichtet, folgene Lieferantenerklärung abzugeben: Mit dieser Erklärung verpflichten wir uns, die nachstehenden Rahmenbedingungen bei der Lieferung von Stretchfolie für die maschinelle und manuelle Handhabung einzuhalten. 1. Kennzeichnung Die kleinste Verpackungseinheit ist mit folgenden Abgaben in den dementsprechenden Maßeinheiten zu kennzeichnen:
Die Angaben des Rollengewichts wird in kg auf mindestens zwei Dezimalstellen (zum Beispiel 2,76 kg) angegeben. Bei der Handfolie ist zusätzlich das Nettofoliengewicht auszuweisen. Die Kennzeichnung erfolgt auf einem einheitlichen Emblem. 2. Angebotsangaben Alle Angebotsangaben entsprechen den Maßeinheiten der Kennzeichnung, also:
3. Zulässige Toleranzen 1. Folienbreite: 2. Rollenlänge 3. Stärke (Nenndicke nach ISO 4591) 4. Rollengewicht: Die Summe aller Toleranzen für das Rollengewicht aus Breite, Länge, Dicke und Kerngewicht darf +/- 5 % (Folie < 13µ bei weniger als 3 kg Rollengewicht +/- 10 %) nicht überschreiten. Haben Sie noch Fragen zur Initiative ProStretch? Unsere
Mitarbeiterin Regine Brechel freut sich auf Ihren Anruf Zurück zur Übersicht | |||||||||||||||||||||||||||||||
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